Sexuelle Belästigung bei der Arbeit


Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verboten.


Was ist sexuelle Belästigung?

Eine sexuelle Belästigung verletzt die Würde der betroffenen Person. Sexuelle Belästigung ist „unerwünschte sexuelle Handlungen“ wie:

  • „die Aufforderung zu unerwünschten sexuellen Handlungen“,
  • „sexuell bestimmte körperliche Berührungen“,
  • „Bemerkungen sexuellen Inhalts“ und
  • „unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornographischen Darstellungen“.

Es gibt beim AGG ein Beschwerderecht. Ein Arbeitgeber kann folgende Maßnahmen ergreifen: Ermahnung, Abmahnung, ordentliche Kündigung oder außerordentliche Kündigung.

Sexuelle Belästigung ist auch strafbar, wenn es um eine eindeutige unerwünschte körperliche Berührung geht. Die Belästigung sexueller Art in Form von Grapschen an Intimbereiche ist ein Straftatbestand gemäß § 184i StGB.